Bergrecht

Bergrecht

Das Bergrecht fasst alle  rechtlichen Bestimmungen, bezüglich der Bodenschätze und des Bergbaues zusammen. In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt das Bergrecht gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG der konkurrierenden Gesetzgebung. Die zentrale Rechtsnorm ist das Bundesberggesetz. Das Bundesberggesetz unterscheidet zwischen dem Aufsuchen (Schürfen) und dem Gewinnen bergfreier Bodenschätze. Jeder Interessent bedarf für das Aufsuchen einer Erlaubnis bzw. für das Gewinnen einer Bewilligung des jeweils zuständigen Bergamtes. Dort kann er auch einen Antrag auf Verleihung von Bergwerkseigentum.

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