Kommunalverfassungsrecht

Kommunalverfassungsrecht

Im weiteren Sinn wird der Begriffsynonym mit dem Begriff Kommunalrecht verwandt. Im engeren Sinn meint der Begriff nur einen Teilbereich des Kommunalrechts, nämlich die die Gemeinden und Gemeindeverbände betreffenden Organisationsnormen. Die Gesetzgebungskompetenz haben die Länder. Grundlage des Kommunalrechtes ist die in und in den Landesverfassungen garantierte kommunale Selbstverwaltung. In einem weiteren Sinne erfasst der Begriff des Kommunalrechts auch andere, Kreise, Städte und Gemeinden sowie Gemeindeverbände direkt betreffende Regelungen und das von diesen Körperschaften gesetzte Recht.

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