Wussow - Informationen zum Versicherungs- und Haftpflichtrecht (Bsp. eines Beitrags aus dem Bereich der Wohngebäudeversicherung)
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Thema
Obliegenheiten des VN (§ 11 Nr. 1 c VGB 88)
Regelmäßige Kontrollen in nicht genutzten Gebäuden
Als Konsequenz von Religionsfreiheit und der Trennung von Staat und Kirche ist in Deutschland das Recht der Religionsgemeinschaften, innere Angelegenheiten selbst zu regeln, in der Verfassung verankert (Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV ). Dabei nimmt das deutsche Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung an, die Rechtsetzungsbefugnis der Religionsgemeinschaften sei nicht vom Staat abgeleitet oder verliehen, sondern originär.