Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht bildet einen wesentlichen Teil des öffentlichen Rechts. Es ist das Recht des Staates, soweit es sich nicht um Verfassungsrecht handelt. Eine besonders wichtige Aufgabe der Verwaltung ist die rechtmäßige Ausführung der Gesetze. Das Verwaltungsrecht umfasst alle Rechtsätze, die für die Verwaltungstätigkeit, das Verwaltungsverfahren sowie die Verwaltungsorganisation gelten. Dabei wird zwischen dem allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht differenziert (z.B. Baurecht, Polizeirecht).

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