Handwerksrecht: PV-Montage ohne Handwerksrolle – was Betrieben droht

10.06.2026 1 Mal gelesen
PV-Montage ist seit 2025 eintragungspflichtig: Solarbetrieben drohen Untersagung und Bußgelder bis 50.000 €. So wehren Sie sich – und kommen in die Legalität.

Was hat sich geändert?

Jahrelang galt die Montage von Photovoltaik-Aufdachanlagen ohne Eingriff in die Dachkonstruktion als zulassungsfreies „Minderhandwerk“. Anfang 2025 haben Deutscher Handwerkskammertag (DHKT) und DIHK ihren Abgrenzungsleitfaden geändert: Dach- und Fassadenarbeiten bei der PV-Montage sind nun wesentliche Tätigkeiten des Dachdecker- bzw. verwandter Handwerke; die Elektroarbeiten gehören ohnehin zum Elektrotechnikerhandwerk. Für Angebot und Gesamtmontage genügt die Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Elektrotechniker- oder einem verwandten Handwerk – ohne jede Eintragung ist die gewerbliche PV-Montage dagegen nicht mehr zulässig. Das betrifft viele Betriebe, die bislang nur ein IHK-Gewerbe angemeldet haben.

Welche Konsequenzen drohen?

Die Eskalationsstufen reichen von der Eintragungsaufforderung der Handwerkskammer über die Betriebsuntersagung nach § 16 Abs. 3 HwO – regelmäßig mit sofortiger Vollziehung, also faktischem Montagestopp – bis zum Bußgeld: bis 10.000 Euro nach § 117 HwO, bei Leistungen in erheblichem Umfang bis 50.000 Euro nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, jeweils zuzüglich Abschöpfung des erzielten Gewinns. Hinzu kommen Abmahnungen von Wettbewerbern. Wichtig für Projektierer und Generalunternehmer: Auch wer nicht eingetragene Montagetrupps beauftragt, kann selbst ordnungswidrig handeln.

Muss ich das hinnehmen?

Nein. Der Abgrenzungsleitfaden ist keine Rechtsnorm, sondern nur eine Abstimmungshilfe der Kammern – Gerichte sind daran nicht gebunden. Ob Ihre konkreten Arbeiten wirklich „wesentliche Tätigkeiten“ eines zulassungspflichtigen Handwerks sind, bleibt eine Frage des Einzelfalls, für die die Behörde die Beweislast trägt. Für Altbetriebe, die ihr Gewerbe im Vertrauen auf die frühere Rechtslage angemeldet haben, streitet zudem ein im Leitfaden selbst angelegter Bestandsschutz; im Bußgeldverfahren kommen fehlender Vorsatz für Altzeiträume und Verbotsirrtum in Betracht. Eine sofortige Volluntersagung trotz laufendem Zulassungsverfahren ist regelmäßig unverhältnismäßig – dagegen hilft der Eilantrag zum Verwaltungsgericht.

Wie komme ich dauerhaft in die Legalität?

Es gibt mehrere Wege: die Anstellung eines Meisters als Betriebsleiter (§ 7 Abs. 1 HwO), die Altgesellenregelung (§ 7b HwO) für erfahrene Gesellen mit Leitungserfahrung – die Gerichte haben die Nachweisanforderungen zuletzt deutlich gelockert, auch für Klein- und Familienbetriebe –, die Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO), die der Leitfaden Altbetrieben sogar ausdrücklich empfiehlt, sowie Strukturlösungen mit sauberer Aufteilung von Dachmontage, Elektroanschluss und Projektierung.

Fazit

Warten Sie nicht auf den Bescheid: Wer Tätigkeitsbeschreibung, Gewerbeanmeldung und Qualifikationslage jetzt prüft und die Zulassung aktiv betreibt, verhandelt aus einer Position der Stärke – wer erst nach der Untersagung reagiert, kämpft mit angezogener Handbremse. Als Fachanwälte für Verwaltungsrecht prüfen wir Ihre Tätigkeiten und Zulassungsoptionen, verteidigen Sie gegen Untersagungsverfügungen und Bußgeldbescheide – auch im Eilverfahren – und begleiten Eintragung, Altgesellenregelung oder Ausnahmebewilligung.