Betreiber von Corona-Testzentren sehen sich zunehmend mit Zahlungsverweigerungen und Rückzahlungsforderungen seitens der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) konfrontiert. Ein häufiger Grund hierfür sind die strengen Dokumentationspflichten nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV), insbesondere der Nachweis über die tatsächlich durchgeführte Testung (§ 7 Abs. 5 S. 2 Nr. 8 TestV). Fehlen entsprechende Dokumente oder stimmen sie nicht mit den Anforderungen überein, setzen die KVs die Auszahlung der Vergütungen aus oder fordern bereits geleistete Zahlungen zurück.
Vergütung von Corona-Bürgertests – Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit der KV
Das Bundessozialgericht hat kürzlich entschieden, dass Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Testzentren und den Kassenärztlichen Vereinigungen vor den Verwaltungsgerichten verhandelt werden müssen. Diese Klarstellung ist besonders relevant für Betreiber, die mit Zahlungsverweigerungen oder Rückforderungen konfrontiert sind. Rechtliche Schritte können sowohl im Hauptverfahren als auch im Rahmen eines Eilverfahrens eingeleitet werden.
Einstweiliger Rechtsschutz bei Zahlungsverweigerung durch die Kassenärztliche Vereinigung
Da Plausibilitätsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen oft mehrere Monate in Anspruch nehmen, geraten Teststellenbetreiber häufig in wirtschaftliche Engpässe. In solchen Fällen kann der einstweilige Rechtsschutz genutzt werden, um vorläufige Zahlungen zu erzwingen. Sollte die KV eine Vergütung verweigern, besteht die Möglichkeit, die Auszahlung gerichtlich anzuordnen. Während des Prüfverfahrens können Teststellenbetreiber auch einen Abschlag auf das einbehaltene Honorar beantragen, um Liquiditätsprobleme zu überbrücken.
Vertiefte Prüfung: Rückforderung der Kassenärztlichen Vereinigung rechtmäßig?
Die KVs haben das Recht, nach Abschluss der PlausibilitätsprüfungRückforderungsbescheide zu erlassen, wenn Unregelmäßigkeiten in den Abrechnungen festgestellt wurden. Diese Bescheide werden oft mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung versehen, sodass die Rückzahlungen unverzüglich geleistet werden müssen. Auch in solchen Fällen bietet der einstweilige Rechtsschutz die Möglichkeit, gegen die sofortige Vollziehung vorzugehen, um einen zeitlichen Aufschub zu erwirken.
Anwaltliche Unterstützung bei Auseinandersetzungen mit der KV
Die GKS Rechtsanwälte unterstützen und vertreten Betreiber von Testzentren in diesen oft komplexen Auseinandersetzungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen. Unser Rechtsanwalt Daniel Junker prüft die Erfolgsaussichten einer Klage oder eines Eilverfahrens und setzt sich dafür ein, dass berechtigte Ansprüche durchgesetzt und Rückforderungen abgewehrt werden. Kontaktieren Sie uns schnell und unkompliziert über unsere unverbindliche Online-Beratung oder rufen Sie uns an (0202 24 56 70), um Ihre Rechte zu sichern.