Vollstreckungsaufschub bei Fahrverbot
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Neben der Geldbuße ist für grobe oder beharrliche Pflichtenverstöße nach dem Straßenverkehrsgesetz auch die Verhängung eines Fahrverbotes vorgesehen. Im Sinne einer Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme kann es nach besonders verantwortungslosem Verhalten des Fahrers oder wegen mangelnder Rechtstreue bei wiederholten Verstößen angeordnet werden.
Rechtsanwalt
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