Umweltrecht

Umweltrecht

Das Umweltrecht umfasst alle Normen, die dem Umweltschutz dienen. Der Kernbereich des Umweltrechts besteht aus anlagen-, umweltmedien- und stoffbezogenen Schutzgesetzen. Seit 1994 trägt das deutsche Verfassungsrecht in Art. 20a des Grundgesetzes den Umweltschutz als Staatszielbestimmung. Einen eigenständigen Anspruch auf Umweltschutz kennt Grundgesetz jedoch nicht. Die „schweren“ Umweltschutzdelikte sind im 29. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches (§§ 324–330d) selbst geregelt.

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