Güterkraftverkehrsrecht

Güterkraftverkehrsrecht

Das Güterkraftverkehrsrecht wird sowohl durch nationale und europäische Bestimmungen wie auch zwischenstaatliche Vereinbarungen geprägt. Wer als Unternehmer mit Sitz in Deutschland gewerblichen Güterverkehr betreiben will, muss hierfür eine behördliche Erlaubnis haben, soweit sich nicht aus den unmittelbar geltenden europäischen Gemeinschaftsrecht etwas anderes ergibt (§ 3 GüKG). Wer eine Gemeinschaftslizenz nach Artikel 3 der Verordnung (EG) 1071/2009 (vorher Verordnung (EWG) Nr. 881/92) hat, bedarf keiner weiteren Erlaubnis durch deutsche Behörden (§ 5 GüKG).

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