Wussow - Informationen zum Versicherungs- und Haftpflichtrecht (Bsp. eines Beitrags aus dem Arzthaftungsrecht)
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Oberstichwort:
Persönlichkeitsrecht
Thema
Schmerzensgeldanspruch wegen unterlassener ärztlicher Aufklärung
Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (§ 847 BGB a.F.)