Naturschutzrecht

Naturschutzrecht

Das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, kurz Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), bildet in der Bundesrepublik Deutschland die rechtliche Basis für die Schutzgüter Natur und Landschaft und die Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege. Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes (GG) fällt der Vollzug des Naturschutzrechts mit wenigen Ausnahmen in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Dies gilt nach Art. 83 GG selbst dann, wenn Gesetze des Bundes wie das Bundesnaturschutzgesetz vollzogen werden. Aber auch das Europarecht schlägt sich in dieser Rechtsmaterie wieder. Das Umweltschadensgesetz  – das „Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden“ – dient der Umsetzung der EG-Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG in deutsches Recht. 

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