Wegerecht

Wegerecht

In vielen Fällen ist das eigene Grundstück nur über das eines Nachbarn zu erreichen. Dieses Problem war auch den Verfassern des Bürgerlichen Gesetzbuches bekannt. Eine entsprechende rechtliche Lösung wurde im Sachenrecht kodifiziert und ist unter dem sog. Wegerecht bekannt. Nichts desto trotz kann das Recht, einen Weg zu nutzen, sowohl auf privatrechtlicher, als auch öffentlich-rechtlicher Weise begründet werden.

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