Schrottimmobilie Neues BGH Urteil
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In seiner kürzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 12.12.2005 BGH II ZR 327/04) zum Haustürwiderrufsrecht im Zusammenhang mit kreditfinazierten Immobilien hat dieser erneut die Rechte der Anleger gestärkt.
Im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 25.10.2005 - Rs. C - 229/04) wurde festgestellt, dass das Haustürwiderrufsrecht immer dann anwendbar ist, wenn objektiv eine Haustürsituation bestanden hat.
Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist unter nachfolgendem Link als pdf-Dokument abrufbar: