Straßenrecht

umfasst als Teilgebiet des öfftl. Rechts die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Rechtsverhältnisse der öffentlichen Straßen regeln. Die maßgeblichen Vorschriften ergeben sich für die Bundesfernstraßen aus dem Bundesfernstraßengesetz, für alle übrigen Straßen aus den Straßengesetzen der Länder. Öffentliche Straßen sind diejenigen Straßen, Wege u. Plätze, die dem öfftl. Verkehr durch Hoheitsakt (Gesetz, Verordnung, Satzung oder Verwaltungsakt) gewidmet sind.

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