Jagdrecht

Jagdrecht

Die Jagd darf nur in abgegrenzten Jagdbezirken ausgeübt werden. Wer sie ausübt muss einen gültigen Jagdschein mit sich führen, dessen erste Erteilung eine bestandene Jägerprüfung voraussetzt. Neben der einschlägigen Rechtsetzung der Europäischen Union, des Bundes und der Länder ist auch die Unfallverhütungsvorschrift zu beachten. In fast allen Staaten der Welt sind bestimmte amtliche Dokumente notwendig, um die Jagd ausüben zu dürfen. Viele Staaten erteilen diese Dokumente nur nach einer vorherigen Prüfung, teilweise auch einer obligatorischen Ausbildung. 

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