Wehrrecht

Wehrrecht

Das Wehrrecht regelt die Stellung und den Einsatz der Streitkräfte, die Rechte und Pflichten der Soldaten, das Wehrbeschwerde- und Wehrdisziplinarrecht, das Wehrstrafrecht, das Recht der Soldatenbeteiligung sowie über den Status und die Versorgung der Soldaten. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des deutschen Wehrrechts wurden durch drei Gesetze zur Ergänzung des GG zwischen 1954 und 1968 geschaffen. 

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