Schifffahrtsrecht

Schifffahrtsrecht

Das Schifffahrtsrecht unterteilt die Bundeswasserstraßen entsprechend ihrer überwiegenden Verkehrsnutzung in Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen und löst sich damit von den wasserwegerechtlichen Begriffen wie "Binnenwasserstraße" und "Seewasserstraße". Auf Binnenschifffahrtsstraßen fahren überwiegend Binnenschiffe. Wasserstraßen, auf denen überwiegend Seeschiffe fahren, sind in der Regel Seeschifffahrtsstraßen. Wer auf einer Wasserstraße ein Fahrzeug (Binnen oder See) eigenverantwortlich als Schiffsführer oder Bootsführer steuern will, bedarf eines Patentes oder einer Fahrerlaubnis. Die Patente und Fahrerlaubnisse werden nach einer Prüfung erteilt, die von den Dienststellen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) durchgeführt werden.

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