Seerecht

Seerecht

Unterscheiden lässt sich privates und öffentliches Seerecht. Von Bedeutung sind insbesondere das internationale öffentliche Seerecht, das das Seevölkerrecht bildet, im Privatrecht das Seehandelsrecht, im öffentlichen Recht das Seeverkehrsrecht, das Flaggenrecht und weitere. Am 16. November 1994 ist das Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 in Kraft getreten, ergänzt um ein Übereinkommen vom 28. Juli 1994 zur Durchführung der Regelungen zum Meeresbergbau. 

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