Entschädigungsrecht

Entschädigungsrecht

Unter das Entschädigungsrecht fällt sowohl der privatrechtliche Ausgleich von verursachten Schäden an Rechtsgütern anderer, als auch das sog. Soziale Entschädigungsrecht. Während im privatrechtlichen Bereich solche Ansprüche im Rahmen von vertraglichen Beziehungen, in Anbahnungsverhältnisses solcher Beziehungen oder durch deliktische Handlungen entstehen können, sind solche im öffentlichen Recht wesentlichen im Rechtsgebiet der Kriegsopferversorgung zu finden. Diese regelt die Leistungen derjenigen, die durch Kriegseinwirkungen eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben oder deren Ehegatten, Kinder oder Eltern verstorben bzw. verschollen sind. Geregelt sind diese Ansprüche im Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges - Bundesversorgungsgesetz.

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