Denkmalschutzrecht

Denkmalschutzrecht

Der Denkmalschutz fällt in die Zuständigkeit der Länder. Entsprechende Regeln finden sich somit im jeweiligen Landesgesetz wieder. Nicht jedes Objekt, das die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für ein Denkmal erfüllt, unterliegt bereits ohne Weiteres dem Schutz des Gesetzes. Hierzu bedarf es weiterer Erfordernisse. Insbesondere Grundstückseigentümer müssen bei der Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden vorsichtig sein. Denn das öffentliche Interesse am Erhalt von Kulturdenkmalen und kulturhistorisch ist hoch und unterliegt einer strengen Überwachung.

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