Landschaftsrecht

Landschaftsrecht

Der Landschaftsschutz ist ein Aufgabengebiet der Landschaftsplanung. Er kümmert sich um die Belange des Naturschutzes, des Umweltschutzes, der Nutzung natürlicher Ressourcen, der Erholungsvorsorge und um Belange der Denkmalpflege gleichermaßen. Der Landschaftsschutz beschäftigt sich damit auch mit dem Erhalt von Kulturgütern wie Kapellen, mit Erholungsinfrastruktur. Eingriffe in Natur und Landschaft sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig verändern können und bedürfen unter Umständen einer Genehmigung.

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