Mediation nach internationalen Standards

Offene Vermögensfragen
16.02.20062402 Mal gelesen

Die Mediation ist keine deutsche oder amerikanische Besonderheit, sie hat europa- und weltweit Bedeutung erlangt. Sie findet  immer mehr Verbreitung, z.B. auch als gerichtsnahe Mediation.

Umso wichtiger wird es für den Verbraucher Anhaltspunkte für die Auswahl von Mediatoren und sein Mediationsverfahren  zu haben.

Auch geht es um die Rechtsvereinheitlichung auf dem Gebiet der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Einzelne europäische Staaten, wie England, Frankreich und Österreich haben bereits Mediationsgesetze erlassen.

Auf diesem Hintergrund hat die EU-Kommisssion einen Richtlinienvorschlag und den European Code of Conduct for mediators erlassen.

Diesem Codex sind alle Mediatoren verpflichtet, die über eine einschlägige Ausbildung, kontinuierliche Fortbildung, sowie Erfahrungen mit Mediationstätigkeiten verfügen. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sind gewährleistet. Für das Arbeitsbündnis gilt absolute Vertraulichkeit und Fairness. Der Mediator führt durch das strukturierte Verfahren und wirkt auf eine einvernehmliche Einigung der Parteien in voller Kenntnis der Sachlage. Alle Parteien müssen die Bedingungen der Regelung verstehen. Transparenz muss jederzeit gewährleistet sein. Klar ist natürlich auch, dass der Mediator nicht beginnt, bevor die Grundsätze seiner Vergütung durch alle Beteiligten akzeptiert wurden. So soll sich der Verbraucher darauf verlassen können, dass die Methode Hand und Fuß hat. Die großen Verbände, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation (BAFM) haben sich in die Liste bei der Kommission eintragen lassen. Damit geben sie zum Ausdruck, dass ihre Mitglieder sich diesem Codex verpflichtet haben.

Zum weiterlesen: europa.eu.int/comm/justice_home/ejn/news/whatsnew_de.htmoder www.centrale-fuer-mediation.de