Nachrichtendienstrecht

Nachrichtendienstrecht

In Deutschland gibt es keine Trennung zwischen militärischer und ziviler Auslandsspionage, beides vereinigt der Bundesnachrichtendienst (BND). Mit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes wurde ein Gesetz über den BND unumgänglich. Die Kerntätigkeit des Nachrichtendienstes ist das Sammeln von möglichst vielen für die Aufklärung wichtigen personenbezogenen Daten. Der Datenschutzbeauftragte wacht zum Beispiel darüber, dass Daten, die nicht mit dem Zweck der Aufklärung zusammen hängen, gelöscht werden. Der vom Bundestag jeweils für fünf Jahre gewählte Bundesbeauftragte für den Datenschutz geht zusammen mit den Landesbeauftragten für Datenschutz der Frage nach, ob das Recht des Bürgers auf die so genannte informationelle Selbstbestimmung bei den alltäglichen Handlungen der Behörden gewahrt ist

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