Schadensersatz wegen nicht bedürfnisorientierter Anlageberatung für die Altersvorsorge

Öffentlich-rechtlicher Vertrag
14.02.20061760 Mal gelesen

Das Oberlandesgericht Thüringen (OLG Thüringen Urteil vom 17.05.2005, Az. 5 U 693/04)

verurteilte eine Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung zum Schadenersatz.

 

Eine 60-jährige Unternehmerin wollte einen größeren Betrag aus ihrer Lebensversicherung zur Altersversorgung anlegen. Sie wünschte, dass der Betrag ausschließlich in Aktien angelegt werde und begründete dies damit, dass sie bislang mit Aktien immer gute Erfahrungen gemacht habe. Der Bankmitarbeiter stellte ihr zunächst verschiedene Anlageformen vor und wies auch auf die Risiken bei den jeweiligen Aktienfonds hin. Er unterließ aber den Hinweis auf die allgemeinen Risiken hin, die mit einer Geldanlage in einem Aktienfonds verbunden ist. Nach dem Kauf und Wiederverkauf dieser Fondsanteile zu einem ungünstigeren Kurs verklagte die Unternehmerin die Bank auf Schadensersatz.

 

Das Oberlandesgericht Thüringen gab der Anlegerin Recht und verurteilte die Bank zum Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis der Fondsanteile. Der Mitarbeiter habe keine ordnungsgemäße Beratung durchgeführt und damit seine Pflichten aus dem Beratervertrag verletzt. Die Beratung müsse sich auch an den Zielen und Bedürfnissen des Kunden orientieren. Die Unternehmerin war 60 Jahre alt und wünschte eine Anlage zur Alterssicherung. Die Anlage sollte einen wesentlichen Teil ihrer Altersvorsorge ausmachen. Der Mitarbeiter hätte sie deutlich darauf hinweisen müssen, dass eine reine Anlage in Aktienfonds aufgrund des hohen Verlustrisikos für diese Anlageziele ungeeignet sei. Das gelte vor allem aufgrund des Alters der Kundin beim Erwerb der Aktien. Wenn sie sich dann gleichwohl zu dem Kauf der Fondsanteile entschlossen hätte, wäre die Bank von einer Haftung befreit gewesen.

 

Anleger, die sich ebenfalls betroffen fühlen, sollten sich beraten lassen, da Ansprüche gegen den Berater eventuell verjährt sein könnten.