Atomrecht

Atomrecht

Das Atomrecht ist ein Untergebiet des Energierechts. Geregelt wird die Erzeugung und die Nutzung der Kernenergie, den Schutz gegen ihre Gefahren. Das deutsche Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) ist die gesetzliche Grundlage für die Nutzung der Kernenergie und von ionisierenden Strahlen in Deutschland. Auch hier sind europäische Einflüsse von Bedeutung (Der Euratom-Vertrag in der Fassung des Vertrags von Lissabon).

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