WALDORF FROMMER: Gerichtsverfahren nach Abmahnung wegen unlizenzierter Bildnutzung vor dem Landgericht München I

WALDORF FROMMER: Gerichtsverfahren nach Abmahnung wegen unlizenzierter Bildnutzung vor dem Landgericht München I
31.03.2017269 Mal gelesen
Gegenstand des Verfahrens: Illegale Nutzung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials

Landgericht München I vom 01.08.2016, Az. 37 O 9127/16

Der Beklagte hatte zwei Fotografien aus dem Repertoire der Klägerin in seinen gewerblichen Internetauftritt eingebunden, ohne im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte zu sein.

Auf die Abmahnung durch die Prozessbevollmächtigten der Klägerin wurden weder die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, noch die Auskunfts- und Kostenerstattungsansprüche der Klägerin erfüllt.

Daher machte die Klägerin ihre Ansprüche im Rahmen einer Unterlassungsklage beim Landgericht München I geltend.

Daraufhin gab der Beklagte seine Gegenwehr auf und ließ seinen Prozessvertreter anfragen, ob die Angelegenheit einvernehmlich beigelegt werden könnte.

Das in Folge dessen unterbreitete Vergleichsangebot, das neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung von EUR 3.000,00 sowie die Übernahme der Kosten des Gerichtsverfahrens vorsah, wurde von der Beklagten akzeptiert.

Das Zustandekommen dieses Vergleichs wurde durch das Landgericht München I mit Beschluss vom 01.08.2016 festgestellt. Der Streitwert für das Verfahren wurde vom Gericht in Übereinstimmung mit der Angabe der Klägerin in Höhe von EUR 22.100,00 festgesetzt.


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