WALDORF FROMMER: Tauschbörsenverfahren vor dem AG Magdeburg – Verurteilung eines Anschlussinhabers aufgrund unzureichenden Sachvortrags

WALDORF FROMMER: Tauschbörsenverfahren vor dem AG Magdeburg – Verurteilung eines Anschlussinhabers aufgrund unzureichenden Sachvortrags
31.03.2017269 Mal gelesen
Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot eines urheberrechtlich geschützten Musikalbums

Amtsgericht Magdeburg vom 02.03.2017, Az. 123 C 738/16 (123)

Im genannten Verfahren am Amtsgericht Magdeburg bestritt die verklagte Anschlussinhaberin ihre eigene Verantwortlichkeit und behauptete, zur Zeit der Rechtsverletzung nicht zuhause gewesen zu sein. Ein unberechtigter Fremdzugriff könne jedoch nicht ausgeschlossen werden. Zuvor sei bereits einmal ihr E-Mail-Account "gehackt" worden.

Nach Auffassung des Gerichts konnte die Beklagte mit diesem Vortrag ihre sekundäre Darlegungslast nicht erfüllen. Vielmehr hätte sie "nach der herrschenden Rechtsprechung [.] konkrete Anhaltspunkte dafür vortragen und nachweisen" müssen, "die ernsthaft darauf schließen lassen, dass allein ein Dritter und nicht auch sie als Anschlussinhaberin für die Rechtsverletzung verantwortlich ist".

Diese ernsthafte Möglichkeit der Alleintäterschaft eines Dritten habe die Beklagte mit ihren pauschalen Ausführungen jedoch gerade nicht darlegen können, weshalb nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ihre eigene Täterschaft tatsächlich zu vermuten sei.

Im Übrigen bestätigte das Amtsgericht Magdeburg auch die Höhe der geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten sowie des Schadensersatzes.

Die Beklagte wurde daher vollumfänglich zur Zahlung der Forderungen sowie zur Übernahme der gesamten Kosten des Rechtstreits verurteilt.


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