Know-How-Schutz für Unternehmen nach der neuen EU-Richtlinie

Know-How-Schutz für Unternehmen nach der neuen EU-Richtlinie
12.04.2017661 Mal gelesen
Betriebsgeheimnisse bzw. Geschäftsgeheimnisse gewinnen in der Wissengesellschaft an Bedeutung. Unternehmen sollten die Spielregeln kennen.

Für Unternehmen ist es oftmals sehr schwer, ihre Geschäftsgeheimnisse bzw. Betriebsgeheimnisse wirkungsvoll zu schützen. Dabei stellen vertrauliche Geschäftsinformationen einen bedeutsamen Vermögenswert im Unternehmen dar.

Einen Überblick zum Thema Know-How-Schutz bezüglich Betriebs- und Geschäftsgeheimnis gibt es auf meiner Kanzlei-Internetseite: https://www.rosepartner.de/betriebsgeheimnis-geschaeftsgeheimnis-know-how-schutz.html

Bisher war die Rechtslage zum Schutz von firmenbezogenen Geschäftsgeheimnissen EU-weit uneinheitlich und zum Teil nur lückenhaft ausgestaltet.

Am 05.07.2016 trat die zuvor im EU-Parlament verabschiedete "Richtlinie zum Schutz vertraulichen Know-Hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswdriger Nutzung und Offenlegung" in Kraft, dereren Regelungen mit einer 2-jährigen Umsetzungsfrist auch in Deutschland ab dem 05.07.2018 eingeführt werden müssen.

Der künftige Know-Schutz wird dabei zahlreiche Unternehmen vor immense Herausforderungen stellen, damit als sensibel eingestufte Geschäftsinformationen unter den rechtlich durchsetzbaren Geheimnisschutz unterfallen.

Was regelt die neue EU-Richtlinie ?

In der EU-Richtlinie wird nunmehr einheitlich festgelegt, was genau unter die Definition eines "Geschäftsgeheimnisses" fällt. Hierunter fallen nach Art. 2 der Richtlinie nur solche Informationen, die a) geheim sind, b) deshalb einen kommerziellen Wert aufweisen und c) Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen des Geheimnisträgers sind.

Weiterhin wird in Art. 3 bis 5 der Richtlinie ausgeführt, welche Handlungen von Unternehmensmitarbeitern als inhaltlich rechtmäßig oder rechtswidrig anzusehen sind oder ob sie einem Ausnahmetatbestand unterliegen.

In Art. 9 wird auch die Einbeziehung des Know-How-Schutzes im Rahmen von Gerichtsverfahren geregelt.

Herausforderung und Hausaufgaben für Unternehmen

Da wie oben ausgeführt nur solche Geschäftsinformationen als Geschäftsgeheimnis dem Schutz der Richtlinie unterfallen sollen, die Gegenstand "angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen" sind, liegt die Herausforderung für die Unternehmen auf der Hand. Unternehmen, die demnach ihre firmenbezogenen und mitunter sehr sensiblen Geschäftsgeheimnisse geschützt wissen wollen, benötigen nun ein umfassendes, dokumentiertes und abgestimmtes Konzept bzgl. ihres Know-Hows.

Was genau "angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen des Geheimnisträgers" entsprechend der Richtlinie sind, bleibt offen. Es handelt sich um einen sog. "unbestimmten Rechtsbegriff".

Evaluierung, Klassifizierung, Schulung, Vetragscompliance als Bestandteile eines Know-How-Konzeptes

Unternehmen sollten Ihre zu schützendenden Daten, Konzepte, Ideen etc. zunächst einmal evaluieren, damit sie entsprechend ihrer ggf. unterschiedlichen wirtschaftlichen Bedeutung klassifiziert werden können. Für die Evaluierung und Klassifizierung des Know-Hows bedarf es der Schulung von Mitarbeitern im Unternehmen, welche die organisatorische Betreuung des Themas Know-How-Schutz übernehmen und fortlaufend betreuen können. Auch werden sich die Unternehmen im Hinblick auf ihre vorhandenen Vertragsstrukturen in Bezug auf die Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse sowohl gegenüber den eigenen Mitarbeitern als auch gegenüber externen Vertragspartnern neu anpassen müssen. Neue Vertragsklauseln werden notwendig.

Gestaltung eines wirksamen Know-How-Schutz-Konzeptes

Damit die Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens nicht auf dem Spiel stehen, besteht ein Handlungsbedarf für Unternehmen. Der automatische Schutz von firmeninternen Kalkulationsgrundlagen, Zeichnungen, Konzepten etc. als Geschäftsgeheimnis besteht nicht mehr.

Für den tatsächlichen Schutz ist die Implementierung eines firmenbezogenen, individuellen und nachweisbaren Know-How-Schutz-Konzeptes notwendig. Sicherlich werden künftig auch Gerichte entscheiden müssen, ob im Einzelfall "angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen" vorliegen. Da es jedoch um den Schutz erheblicher Unternehmenswerte geht, sollten Unternehmen rechtzeitig ihre bisherigen Standards und Geheimhaltungsmaßnahmen überprüfen lassen.

Zu diesem Artikel passen auch die Themen Datenschutzrecht und IT-Recht.