WALDORF FROMMER: Gerichtsverfahren nach Abmahnung wegen unlizenzierter Bildnutzung vor dem Amtsgericht Köln

30.03.2017 147 Mal gelesen
Gegenstand des Verfahrens: Illegale Nutzung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials

Amtsgericht Köln vom 22.07.2016, Az. 125 C 128/16

Die Beklagte hatte eine Fotografie aus dem Repertoire der Klägerin in ihren gewerblichen Internetauftritt eingebunden, ohne im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte zu sein.

Auf die Abmahnung durch die Prozessbevollmächtigten der Klägerin hin wurde zwar im Folgenden die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, der Auskunftsanspruch jedoch nur hinsichtlich des Entfernungsdatums der streitgegenständlichen Fotografie erfüllt.

Nachdem die Beklagte binnen der für eine vergleichsweise Einigung gesetzten Frist nicht reagierte, machte die Klägerin ihre Ansprüche im Rahmen einer Auskunftsklage beim Amtsgericht Köln geltend.

In der Klageerwiderung berief sich die Beklagte auf die Unmöglichkeit der Auskunftserteilung zum Zeitpunkt der Einbindung der Fotografie in ihren Internetauftritt.

Begründet wurde dies damit, dass dieser aufgrund mehrfachen Personalwechsels im Hause der Beklagten nicht mehr nachvollzogen werden könne. Ferner wurde angefragt, ob die Angelegenheit auf Grundlage eines vorprozessual über EUR 1.140,00 unterbreiteten Vergleichsangebots einvernehmlich beigelegt werden könnte.

Dem widersetzte sich die Klägerin, unterbreitete jedoch ein - von der Beklagten schließlich akzeptiertes - Gegenangebot, das die Zahlung von EUR 1.750,00 sowie die Übernahme von Kosten des Gerichtsverfahrens vorsah.

Das Zustandekommens dieses Vergleichs wurde durch das Amtsgericht Köln mit Beschluss vom 22.07.2016 festgestellt.


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