WALDORF FROMMER: Gerichtsverfahren nach Abmahnung wegen unlizenzierter Bildnutzung vor dem Amtsgericht Frankfurt

WALDORF FROMMER: Gerichtsverfahren nach Abmahnung wegen unlizenzierter Bildnutzung vor dem Amtsgericht Frankfurt
30.03.2017299 Mal gelesen
Gegenstand des Verfahrens: Illegale Nutzung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials

Amtsgericht Frankfurt am Main vom 13.07.2016, Az. 386 C 3540/15 (80)

Die Beklagte hatte eine Fotografie aus dem Repertoire der Klägerin in ihren gewerblichen Internetauftritt eingebunden, ohne im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte zu sein.

Auf die Abmahnung durch die Prozessbevollmächtigten der Klägerin hin wurde zwar im Folgenden eine Unterlassungserklärung abgegeben, der Auskunftsanspruch jedoch nicht vollständig erfüllt. Da der Internetauftritt von Dritten erstellt worden wäre, sei es nicht mehr feststellbar, seit wann das unlizenzierte Bildmaterial in den Internetauftritt des Beklagten eingebunden gewesen war.

Nachdem die Beklagte binnen der für eine vergleichsweise Einigung gesetzten Frist nicht reagierte, machte die Klägerin ihre Ansprüche im Rahmen einer Auskunftsklage beim Amtsgericht Frankfurt geltend.

Im Rahmen der Klageerwiderung wandte sich die Beklagte u.a. gegen die Höhe der - mit der Klage nur dem Grunde nach geltend gemachten - Schadenersatzforderungen und der von ihm zu erstattenden Rechtsverfolgungskosten.

Nach entsprechenden Hinweisen des Gerichts, dass von einem Verschulden des Beklagten auszugehen sei, einigten sich die Parteien auf einen (widerruflichen) Vergleich in Höhe von EUR 2.500,00. Beide Seiten haben den Vergleich im Anschluss nicht widerrufen.

Der Beklagte hat neben dem Vergleichsbetrag auch sämtliche Kosten des Rechtsstreits - inklusive der Reisekosten des Klägervertreters - in Gesamthöhe von über EUR 3.500,00 zu tragen.


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