VW-Musterprozess eröffnet - Anmeldefrist läuft

VW-Musterprozess eröffnet - Anmeldefrist läuft
11.04.2017252 Mal gelesen
Mit Beschluss vom 8. März 2017 (Az. 3 Kap 1/16) hat das Oberlandesgericht Braunschweig das Musterverfahren in der VW-Sammelklage eröffnet und den Musterkläger bestimmt.

Mit Beschluss vom 8. März 2017 (Az. 3 Kap 1/16) hat das Oberlandesgericht Braunschweig das Musterverfahren in der VW-Sammelklage eröffnet und den Musterkläger bestimmt. Es handelt sich um die zur Sparkassen-Gruppe gehörende Deka Investment GmbH. Die übrigen Kläger nehmen als Beigeladene am Pilotprozess teil. Der Verhandlungstermin steht noch aus, soll nach Angaben des Gerichts aber im Verlauf der nächsten drei Monate festgelegt werden.

 

Volkswagen hat Publizitätspflicht verletzt                                                               Hintergrund der VW-Sammelklage ist der Abgasskandal. Nachdem die amerikanische Umweltbehörde am 18. September 2015 die Abgasmanipulation bei Dieselmotoren aus dem Volkswagen-Konzern aufgedeckt hatte, verloren VW-Vorzugsaktien zeitweise über 40 Prozent ihres Werts.

Die Teilnehmer an der VW-Sammelklage sind überzeugt, dass die Konzernspitze bereits vor der Mitteilung der US-Umweltbehörde von den Manipulationen wusste. In diesem Fall hätte Volkswagen gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht des Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen. Die Kläger fordern daher Schadensersatz für ihre Kursverluste.

 

Sechsmonatige Anmeldefrist

Auch für Aktionäre, die nicht geklagt haben, ist die Eröffnung des Musterverfahrens gegen Volkswagen relevant: Sie haben nun sechs Monate Zeit, ihre Schadensersatzansprüche beim Oberlandesgericht Braunschweig anzumelden. Dadurch beteiligen sie sich zwar nicht an der VW-Sammelklage, doch hemmt die Registrierung die Verjährung ihrer Ansprüche bis zum Prozessende.

Dies erlaubt den Anmeldern, den Ausgang des Musterverfahrens abzuwarten, bevor sie entscheiden, ob sie ein Prozessrisiko eingehen wollen - zumal der Musterentscheidung eine Präjudizwirkung zukommt. Zudem ist denkbar, dass ein im KapMuG-Verfahren geschlossener Vergleich auf die Anmelder übertragen wird. Damit ist die Anmeldung insbesondere für Kleinaktionäre eine kostensparende Alternative zur Teilnahme an der VW-Sammelklage.

  

Kontaktierung eines Fachanwalts empfehlenswert

Zu beachten ist, dass die Anmeldung zwingend durch einen Rechtsanwalt erfolgen muss. Die Kanzlei Baum · Reiter & Collegen vertritt Anleger bei der Registrierung. Zuvor erörtern ihre Fachanwälte im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung die individuellen Erfolgsaussichten eines Schadensersatzanspruchs. Ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden, bemüht sich die Kanzlei unentgeltlich um eine Deckungszusage.

 

Über Baum · Reiter & Collegen

Hinter Baum · Reiter & Collegen steht ein erfahrenes Anwaltsteam um den ehemaligen Bundesminister Gerhart Baum und den Professor für Wirtschaftsrecht Julius Reiter. Die Sozietät ist bundesweit führend im Bereich des Anlegerschutzes. Laut Handelsblatt-Ranking zählt Julius Reiter zu den maßgeblichen Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht. Er wird regelmäßig vom Bundestag als Sachverständiger angehört.


Weitere Informationen finden Sie unter 

https://baum-reiter.de/schadenersatz-vw-aktionaere