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Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: WpHG
Gliederungs-Nr.: 4110-4
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den Wertpapierhandel
(Wertpapierhandelsgesetz)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 354)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Abschnitt 1 
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen 
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen2a
Ausnahmen; Verordnungsermächtigung3
Wahl des Herkunftsstaates; Verordnungsermächtigung4
Veröffentlichung des Herkunftsstaates; Verordnungsermächtigung5
  
Abschnitt 2 
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 
  
Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt6
Herausgabe von Kommunikationsdaten7
Übermittlung und Herausgabe marktbezogener Daten; Verordnungsermächtigung8
Verringerung und Einschränkung von Positionen oder offenen Forderungen9
Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, der Verordnung (EU) 2016/1011, der Verordnung (EU) 2019/2088 und der Verordnung (EU) 2020/85210
Anzeige straftatbegründender Tatsachen11
Adressaten einer Maßnahme wegen möglichen Verstoßes gegen Artikel 14 oder 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/201412
Sofortiger Vollzug13
Befugnisse zur Sicherung des Finanzsystems14
Befugnisse zur Durchsetzung von Sanktionsmaßnahmen14a
Produktintervention15
Wertpapierrat16
Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Inland17
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland; Verordnungsermächtigung18
Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde19
Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes20
Verschwiegenheitspflicht21
Meldepflichten22
Anzeige von Verdachtsfällen23
Verpflichtung des Insolvenzverwalters24
Verordnungsermächtigung24a
  
Abschnitt 3 
Marktmissbrauchsüberwachung 
  
Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 auf Waren und ausländische Zahlungsmittel25
Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Verordnungsermächtigung26
Aufzeichnungspflichten27
(weggefallen)28
  
Abschnitt 4 
Ratingagenturen 
  
Zuständigkeit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1060/200929
  
Abschnitt 5 
OTC-Derivate und Transaktionsregister 
  
Überwachung des Clearings von OTC-Derivaten und Aufsicht über Transaktionsregister30
Verordnungsermächtigung betreffend Unterrichtung und Nachweise nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/201231
Prüfung der Einhaltung bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und der Verordnung (EU) Nr. 600/201432
  
Abschnitt 5a 
Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP) 
  
Zuständigkeit im Sinne der Verordnung (EU) 2019/123832a
  
Abschnitt 5b 
Schwarmfinanzierungsdienstleister 
  
Zuständigkeit der Bundesanstalt nach der Verordnung (EU) 2020/150332b
Haftung für Angaben im Anlagebasisinformationsblatt nach Artikel 23 der Verordnung (EU) 2020/150332c
Haftung für Angaben im Anlagebasisinformationsblatt auf Ebene der Plattform nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2020/150332d
Sonstige Regelungen hinsichtlich der Ansprüche nach den §§ 32c und 32d32e
Überwachung und Prüfung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2020/1503; Verordnungsermächtigung32f
  
Abschnitt 6 
Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister 
  
Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung33
Zurechnung von Stimmrechten34
Tochterunternehmenseigenschaft; Verordnungsermächtigung35
Nichtberücksichtigung von Stimmrechten36
Mitteilung durch Mutterunternehmen; Verordnungsermächtigung37
Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten; Verordnungsermächtigung38
Mitteilungspflichten bei Zusammenrechnung; Verordnungsermächtigung39
Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister40
Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und Übermittlung an das Unternehmensregister41
Nachweis mitgeteilter Beteiligungen42
Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen43
Rechtsverlust44
Richtlinien der Bundesanstalt45
Befreiungen; Verordnungsermächtigung46
Handelstage47
  
Abschnitt 7 
Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren 
  
Pflichten der Emittenten gegenüber Wertpapierinhabern48
Veröffentlichung von Mitteilungen und Übermittlung im Wege der Datenfernübertragung49
Veröffentlichung zusätzlicher Angaben und Übermittlung an das Unternehmensregister; Verordnungsermächtigung50
Befreiung51
Ausschluss der Anfechtung52
  
Abschnitt 8 
Leerverkäufe und Geschäfte in Derivaten 
  
Überwachung von Leerverkäufen; Verordnungsermächtigung53
  
Abschnitt 9 
Positionslimits und Positionsmanagementkontrollen bei Warenderivaten und Positionsmeldungen 
  
Positionslimits und Positionsmanagementkontrollen54
Positionslimits bei europaweit gehandelten Derivaten55
Anwendung von Positionslimits56
Positionsmeldungen; Verordnungsermächtigung57
  
Abschnitt 10 
Organisationspflichten von Datenbereitstellungsdiensten 
  
Hinweisgeberverfahren58
Überwachung der Organisationspflichten59
Prüfung der Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung60
(weggefallen)61
(weggefallen)62
  
Abschnitt 11 
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten 
  
Allgemeine Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung63
Besondere Verhaltensregeln bei der Erbringung von Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung; Verordnungsermächtigung64
Form der Kundenkommunikation64a
Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über eine Vermögensanlage im Sinne des § 2a des Vermögensanlagengesetzes65
Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über Wertpapiere im Sinne des § 6 des Wertpapierprospektgesetzes65a
Veräußerungen nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten und relevanter Kapitalinstrumente an Privatkunden65b
Ausnahmen für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge66
Kunden; Verordnungsermächtigung67
Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien; Verordnungsermächtigung68
Bearbeitung von Kundenaufträgen; Verordnungsermächtigung69
Zuwendungen und Gebühren; Verordnungsermächtigung70
Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen über ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen71
Betrieb eines multilateralen Handelssystems oder eines organisierten Handelssystems72
Aussetzung des Handels und Ausschluss von Finanzinstrumenten73
Besondere Anforderungen an multilaterale Handelssysteme74
Besondere Anforderungen an organisierte Handelssysteme75
KMU-Wachstumsmärkte; Verordnungsermächtigung76
Direkter elektronischer Zugang77
Handeln als General-Clearing-Mitglied78
Mitteilungspflicht von systematischen Internalisierern79
Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung80
Geschäftsleiter81
Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen82
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht83
Vermögensverwahrung und Finanzsicherheiten; Verordnungsermächtigung84
Anlagestrategieempfehlungen und Anlageempfehlungen; Verordnungsermächtigung85
Anzeigepflicht86
Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte, in der Finanzportfolioverwaltung oder als Compliance-Beauftragte; Verordnungsermächtigung87
Überwachung der Meldepflichten und Verhaltensregeln88
Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung89
Unternehmen, organisierte Märkte und multilaterale Handelssysteme mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum90
Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat91
Werbung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen92
Register Unabhängiger Honorar- Anlageberater; Verordnungsermächtigung93
Bezeichnungen zur Unabhängigen Honorar-Anlageberatung94
Ausnahmen95
Strukturierte Einlagen96
  
Abschnitt 12 
Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen 
  
Schadenersatz wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen97
Schadenersatz wegen Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen98
  
Abschnitt 13 
Finanztermingeschäfte 
  
Ausschluss des Einwands nach § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs99
Verbotene Finanztermingeschäfte100
  
Abschnitt 14 
Schiedsvereinbarungen 
  
Schiedsvereinbarungen101
  
Abschnitt 15 
Märkte für Finanzinstrumente mit Sitz außerhalb der Europäischen Union 
  
Erlaubnis; Verordnungsermächtigung102
Versagung der Erlaubnis103
Aufhebung der Erlaubnis104
Untersagung105
  
Abschnitt 16 
Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten 
  
Unterabschnitt 1 
Überwachung von Unternehmensabschlüssen 
  
Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten106
Anordnung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt107
(weggefallen)108
Ergebnis der Prüfung der Bundesanstalt109
Informationsaustausch, Befreiung von Verschwiegenheitspflichten109a
Mitteilungen an andere Stellen110
Internationale Zusammenarbeit111
Widerspruchsverfahren112
Beschwerde113
  
Unterabschnitt 2 
Veröffentlichung und Übermittlung von Finanzberichten an das Unternehmensregister 
  
Jahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung114
Halbjahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung115
Zahlungsbericht; Verordnungsermächtigung116
Konzernabschluss117
Ausnahmen; Verordnungsermächtigung118
  
Abschnitt 17 
Straf- und Bußgeldvorschriften 
  
Strafvorschriften119
Strafvorschriften119a
Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung120
Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2019/1238120a
Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2020/1503120b
Zuständige Verwaltungsbehörde121
Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen122
Bekanntmachung von Maßnahmen123
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen Transparenzpflichten124
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/2014, die Verordnung (EU) 2015/2365 und die Verordnung (EU) 2016/1011125
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen Vorschriften der Abschnitte 9 bis 11 und gegen die Verordnung (EU) Nr. 600/2014126
  
Abschnitt 18 
Übergangsbestimmungen 
  
Erstmalige Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten127
Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten zur Wahl des Herkunftsstaats128
(weggefallen)129
Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen nach § 30i in der Fassung dieses Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481)130
Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a der bis zum 4. August 2009 gültigen Fassung dieses Gesetzes131
Anwendungsbestimmung für das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz132
Anwendungsbestimmung für § 34 der bis zum 2. Januar 2018 gültigen Fassung dieses Gesetzes133
Anwendungsbestimmung für das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie134
Übergangsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014135
Übergangsregelung zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz136
Übergangsvorschrift für Verstöße gegen die §§ 38 und 39 in der bis zum Ablauf des 1. Juli 2016 geltenden Fassung dieses Gesetzes137
Übergangsvorschrift zur Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente138
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen139
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte140
Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz141
Übergangsvorschrift zum Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz142
Übergangsvorschrift zum Zukunftsfinanzierungsgesetz143

Zum gesamten Gesetz: Durch G vom 23. 6. 2017 (BGBl I S. 1693) ist die Zählung der Paragraphen des Wertpapierhandelsgesetzes umfassend geändert worden. Die Hinweise auf historische Änderungen der Paragraphen enthalten die historischen Änderungen der vorherigen Benennung der Paragraphen. Auf einen Hinweis zur Paragraphenzählung vor Inkrafttreten des vorgenannten Gesetzes wird aus Komplexitätsgründen verzichtet.

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.