Im HR: Rechtsanwalt Cäsar-Preller zu Brandschutz

Im HR: Rechtsanwalt Cäsar-Preller zu Brandschutz
24.03.2017708 Mal gelesen
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Für Mandanten der Kanzlei Cäsar-Preller prüft er, inwieweit bei älteren Immobilien eine Nachrüstungspflicht im Rahmen der sich immer weiter fortschreibenden Brandschutzbestimmungen verpflichtend ist. Der Wiesbadener Anwalt ist Ansprechpartner für Immobilienthemen und auch als Interviewpartner in Medien gefragt.

In der HR-Sendung "defacto" geht es am 26. März 2017 z.B. aktuell um einen von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller betreuten Fall vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Hier verlangt der Main-Taunus-Kreis von einer Immobilieneigentümerin das Zumauern von drei Fenstern als Brandschutzmaßnahme. Dadurch werden drei Räume unbenutzbar. Der Wohnwert sinkt dramatisch und der Immobilienwert natürlich gleich mit.

Joachim Cäsar-Preller im TV-Interview: "Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller weiß, dass Brandschutz wichtig ist, aber nur ein Brandschutz mit Augenmaß auch den Interessen der Immobilieneigentümer gerecht wird." Zur Not und mit Aussicht auf Erfolg geht man auch den Weg durch alle Instanzen. Für betroffene Besitzer von Altbauten hat der Fachanwalt das Portal www.brandschutz-altbau.de mit weiteren Informations- und Kontaktmöglichkeiten eingerichtet.



Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).


Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de