VW: Erhöhte Abgaswerte auch nach Software-Update

VW: Erhöhte Abgaswerte auch nach Software-Update
14.03.2017328 Mal gelesen
Die Deutsche Umwelthilfe hat bei einem VW Golf 1,6 TDI (Baujahr 2010) auch nach dem Software-Update einen Stickstoffausstoß oberhalb des Grenzwertes festgestellt.Vor dem Hintergrund möglicher Nachteile nach dem Software-Update neigen die Gerichte vermehrt dazu, Fahrzeugkäufe rückabzuwickeln.

Offenkundig verzeichnen Fahrzeuge des VW-Konzerns auch nach dem Software-Update erhöhte Abgaswerte. Zeit Online berichtet, dass die Deutsche Umwelthilfe bei einem VW Golf 1,6  TDI (Baujahr 2010) auch nach dem Software-Update einen Stickstoffausstoß oberhalb des Grenzwertes festgestellt hat. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe stieß der Wagen infolge  der Software-Manipulation im Realbetrieb 970 mg pro Kilometer aus. Nach dem Update kam das Fahrzeug nach mehrfacher Messung weiterhin auf Werte von ca. 600 mg Stickoxid pro Kilometer. Damit liegt der gemessene Wert weiterhin deutlich über dem Grenzwert der Norm Euro 5 mit 180 mg pro Kilometer. Dem betroffenen Fahrzeug droht  danach auch nach dem Update, nicht weiter für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen zu werden. Der durch den Abgasskandal begründete Zustand besteht danach fort.

Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe ist der weiterhin zu hohe Stickoxid-Wert darin begründet, dass man nur die Software angepasst habe; bei deutlicher Senkung der Stickoxid-Emissionen hätte gleichzeitig ein Anstieg der Kohlendioxid-Emissionen eintreten müssen. D. h., der Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs würde ansteigen, so die Deutsche Umwelthilfe. Diese Einschätzung wird durch Äußerungen Sachverständiger gestützt, die als Preis für eine wirksame Reduzierung der Stickoxid-Werte einen erhöhten Kraftstoffverbrauch prognostizieren.

Solange der Volkswagen-Konzern davon absieht, eine Garantie für Nachteile aufgrund des Updates zu übernehmen, erscheint es unsicher, ein Update bei betroffenen Fahrzeugen vorzunehmen. Entsprechend hatte zuletzt die Polizei in Bayern davon abgesehen, das Software-Update an betroffenen Dienstfahrzeugen durchzuführen.

Vor dem Hintergrund möglicher Nachteile nach dem Software-Update neigen die Gerichte vermehrt dazu, Kaufverträge über vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge rückabzuwickeln (vgl. u. a.  LG Krefeld, Urt. v. 14.09.2016, Aktz. 2 O 72/16; LG Frankfurt a. Main, Urt. v. 20.10.2016, Aktz.  2-23 O 149/16; LG Potsdam, Urt. v. 04.01.2017, Aktz. 6 O 211/16). Der regelmäßige Einwand der Verkäufer hiergegen, es handele sich bei der Software-Manipulation der Fahrzeuge um einen unerheblichen und unkompliziert behebbaren Mangel, weisen Gerichte zunehmend zurück. Zuletzt sorgte das Urteil des Landgerichts Hildesheim für Aufsehen. Laut Urteil hat die Volkswagen AG den Erwerber eines vom Abgasskandal betroffenen Skoda vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Den Vorsatz bejahte das Gericht, da die Volkswagen AG sich im Gerichtsverfahren zum Vorsatzvorwurf nur unzureichend äußerte (vgl. LG Hildesheim, Urt. v. 17.01.2017, Aktz. 3 O 139/16).

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main vertritt vom Abgasskandal betroffene Autokäufer und Aktionäre.