Zur Haftungsverteilung bei Fahrradunfall infolge Blockierens des Radweges durch PKW

Zur Haftungsverteilung bei Fahrradunfall infolge Blockierens des Radweges durch PKW
08.03.2017310 Mal gelesen
LG Oldenburg: PKW-Fahrer muss rechtmäßig eingenommene Position nicht wieder räumen. Er haftet aber für die gesetzte Gefahr.

Ein PKW-Fahrer, der mit seinem Fahrzeug rechtmäßig einen Fahrradweg fast vollständig blockiert, haftet bei einem Unfall des Radfahrers für die durch sein Fahrzeug gesetzte Gefahr mit 25%

Dies hat das LG Oldenburg durch Urteil vom 07.03.2017 (16 S 516/16) entschieden.

Folgendes war passiert:

Der beklagte PKW-Fahrer hatte mit seinem Fahrzeug aus einer Grundstücksausfahrt auf eine stark befahrene Straße fahren und wartete auf dem Fahrradweg stehend auf eine Lücke. Als der später auf seinem Fahrrad hinzukommende Kläger versuchte, am Heck des PKWs vorbeizufahren, übersah er eine Rasenkante, stürzte und verletzte sich hierbei.

Das Amtsgericht hatte die Klage des Radfahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld abgewiesen. Das Landgericht sprach dem Kläger 25% Erstattung seiner Ansprüche 1.000 EUR Schmerzensgeld zu.

Zwar liege kein Verschulden des PKW-Fahrers vor. Er habe insbesondere die Position, die er unter Beachtung sämtlicher Verkehrsregeln eingenommen hatte, nicht wieder zugunsten des Klägers räumen müssen. Jedoch habe er durch das fast vollständige Blockieren des Radweges eine Gefahr gesetzt, die nicht vollständig hinter dem Verschulden Klägers zurückgetreten sei.

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