Grundsteuerbescheide verfassungswidrig?

Inkasso Forderungseinzug
11.11.20052410 Mal gelesen

Das Bundesverfassungsgericht hat über eine Verfassungsbeschwerde zu entscheiden gegen die Besteuerung von zu eigenen Wohnzwecken genutztem Grundeigentum. Laut Art. 14 GG ist es dem Gesetzgeber nach Ansicht der Beschwerdeführer verboten bei der Besteuerung auf Wirtschaftsgüter des privaten Gebrauchsvermögens zuzugreifen.

Das BVerfG hatte bereits 1995 eine Entscheidung dahingehend getroffen, dass eine Substanzbesteuerung nur in besonderen stahlischen Ausnahmefällen zulässig sei. Nach Ansicht der Beschwerdeführer stehe allerdings das selbstgenutzte Hausgrundstück nicht zur Einkünfteerzielung zur Verfügung, sodass es auch nicht einer Sollertragssteuer unterliege. Ansonsten handele es sich lt. Beschwerdeführer um eine unzulässige Substanzbesteuerung.

Praxistipp:

Gegen alle noch offenen oder neu ergehenden Grundsteuerbescheide für selbstgenutzte Hausgrundstücke sollte Einspruch eingelegt werden. Da zur Zeit ein Verfahren beim BVerfG anhängig ist, kann das Verfahren ausgesetzt werden indem der Antrag auf Ruhen des Verfahrens gestellt wird.