Seit Jahren ringen die Staaten der Europäischen Union um einheitliche Regeln zu Trennung und Scheidung und letzten Endes muss man diese Bemühungen auch als gescheitert ansehen. Allerdings: 17 Staaten haben sich jetzt dazu durchgerungen zumindest für den Bereich der Vermögensauseinandersetzung nach der Ehe einheitliche Regeln zu schaffen.
Die EU-Verordnung zur Schaffung eines gemeinsamen Güterrechts wurde am 24. Juni 2016 verabschiedet. Aktiv sind die neuen Regeln noch nicht: Sie gelten erst ab dem 29. Januar 2019 in all den Mitgliedsstaaten, die sich für eine Verstärkung der Zusammenarbeit und eine europäische Lösung einsetzen.
Die "großen Probleme" bei "Eingetragenen Partnerschaften" bleiben aber bestehen, angefangen bei der unklaren Definition der Zuständigkeit nationaler Gerichte bis hin zu oft eklatanten Unterschieden bei den jeweils an einer grenzüberschreitenden Scheidung beteiligten Länder.
Was sich jetzt grundsätzlich ändern soll:
Zumindest die in den teilnehmenden Staaten entschiedenen Vermögensentscheidungen sollen in anderen Ländern unter erleichterten Voraussetzungen anerkannt werden können. Dazu die Rahmenbedingungen zu schaffen, erklärten sich Griechenland, Deutschland, Schweden, Belgien, Kroatien, Slowenien, Frankreich, Portugal, Malta, Italien, Luxemburg, Tschechien, Niederlande, Österreich, Finnland, Bulgarien und Spanien bereit.
Allerdings harmonisiert das Abkommen nicht die in den Ländern weiterhin höchst unterschiedlichen Regelungen bei Vermögensauseinandersetzungen. Auch weiter kritisch: Es gilt der Grundsatz "1. Rechtsanhängigkeit". Wenn in einem Land eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine Ehe beendet und dies dokumentiert wurde, dann gilt nicht nur das Recht dieses Landes, sondern auch das so genannte materielle Recht des jeweiligen Gerichtsstandes.
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