Versuchter Betrug mit gefälschtem Fahrschein – Bewerber für Lehramt abgelehnt

Versuchter Betrug mit gefälschtem Fahrschein – Bewerber für Lehramt abgelehnt
04.04.2017301 Mal gelesen
LAG Berlin-Brandenburg: Bewerber fehlt erforderliche charakterliche Eignung

Das Vorzeigen eines verfälschten Fahrscheines in der S-Bahn bei der Fahrscheinkontrolle lässt auf eine fehlende charakterliche Eignung als Lehrer schließen.

Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gemäß Pressemitteilung vom 03.04.2017 durch Urteil vom 31.03.2017 (2 Sa 122/17) entschieden und das erstinstanzliche Urteil bestätigt.

Der Kläger hatte sich bei dem Land Berlin um eine Einstellung als Lehrer beworben. Nachdem ihm die Einstellung in Aussicht gestellt worden war, lehnte ihn das Land nach Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses ab. Im Führungszeugnis war ein rechtskräftiger Strafbefehl aufgeführt, gemäß dem der Kläger wegen versuchten Betruges durch Vorlage eines verfälschten Fahrscheines bei einer Fahrscheinkontrolle zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden war.

Dem Kläger fehle damit die für eine Einstellung als Lehrer erforderliche charakterliche Eignung, so das LAG.

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