Böse Falle bei befristeten Arbeitsverträgen
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Entsprechend der derzeitigen Gesetzeslage ist es zulässig, Arbeitsverhältnisse auch ohne sachlichen Grund zeitlich befristet abzuschließen. Diese Möglichkeit unterliegt lediglich den nachfolgenden Voraussetzungen:
1. Voraussetzung: Die Befristung darf zeitlich eine Dauer von 2 Jahren nicht überschreiten.
2. Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis darf während dieser 2 Jahre nicht mehr als drei Mal verlängert werden.