Wirtschaftsverwaltungsrecht

Wirtschaftsverwaltungsrecht

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht ist das Wirtschaftsrecht der öffentlichen Verwaltung und ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts. Hier wird zum einen die Zulässigkeit von wirtschaftlichen Tätigkeiten der Verwaltung, so zum Beispiel von Kommunen (vgl. §§ 107 ff. GO NRW, §§ 121 HGO, §§ 102 ff. GemO BW) geregelt. Spezialvorschriften zum Gewerbe- und Gaststättenrecht fallen ebenfalls unter diese Rubrik. Dabei wird die Zulassung und Ausübung der einzelnen Gewerbe unter einer Gewerbeaufsicht geregelt. Zu den einzelnen Vorschriften der HYPERLINK "http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/wirtschaftszweige/wirtschaftszweige.htm" Wirtschaftszweige gehören u.a. das Energierecht, das Telekommunikations- und Medienrecht, das Datenschutzrecht und das Umweltrecht.

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