Vergaberecht

Vergaberecht

Das Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlich-rechtlicher Aufträge. Der öffentliche Träger muss für die Erfüllung seiner Aufgaben selbst Sachmittel – und Leistungen beziehen. Dies kann aber nicht willkürlich erfolgen, sondern unterliegt gewissen Vorgaben. Vor allem soll hiermit der Bestechung von Beamten entgegengewirkt werden. Gesetzliche Regelungen finden sich im nationalen Kartell- und Haushaltsvergaberecht, sowie europarechtliche Regelungen, in zahlreichen Richtlinien. Weiterhin wird zum Beispiel die Vergabe für Bauleistungen  in der VOB regelt. Auch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen fließt in die öffentliche Vergabeentscheidung ein.

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