Strafrecht und Justizvollzug

Hat Ihr Kind aus Leichtsinn einen Ladendiebstahl begangen? Waren Sie in eine körperliche Auseinandersetzung verwickelt und haben Post von der Staatsanwaltschaft bekommen? All dies unterfällt dem deutschen Strafrecht und ist für den Betroffenen meist unangenehm. Denn die Berührung mit dem Strafrecht hat oft Konsequenzen hinsichtlich dem gesellschaftlichen Ansehen. Bei solchen Angelegenheiten empfiehlt es sich einen Rechtsbeistand aufzusuchen. Aber auch die, die eine Verurteilung schon hinter sich haben und in der Justizvollzugsanstalt Ihre Strafe absitzen, müssen sich nicht jeglichen Umgang gefallen lassen. Auch hier gelten für die Gefangenen, als auch für die Beamten bestimmte Vorschriften, welche die Organisation, den Umgang und dem Ablauf in der Strafvollzugsanstalt betreffen.