Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstraftaten oder Verkehrsdelikte sind in Deutschland Straftaten mit Bezug zum Verkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund. Sie sind als Vergehen oder Verbrechen strafbar. Schon eine einzige erhebliche Verkehrsstraftat kann Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges begründen, sodass die Straßenverkehrsbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung anordnen kann. Weitere Folgen können sein: Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Verlängerung der Probezeit und Eintrag im Fahreignungsregister (Punkte, Vermerke). Daneben gelten aber auch die regulären Straftaten. So ist ein Diebstahl am Fahrzeug oder die Sachbeschädigung eines solchen ebenfalls möglich.

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