Wissenswertes zum Fahrtenbuch

Verkehrsstrafrecht
03.02.20101934 Mal gelesen

Als Halter eines Kraftfahrzeuges kann es Ihnen passieren, dass Sie zur Führung eines Fahrtenbuches verpflichtet werden. Dem ist in aller Regel eine Ordnungswidrigkeit voraus gegangen, bei der der Fahrer nicht ermittelt werden können.

Die Voraussetzungen für verpflichtung zur Führung eines Fahrtebuches sind folgende:

* Der Fahrer des Kfz konnte nicht ermittelt werden.
* Es liegen Verletzungen von Verkehrsverstößen in nennenswertem Umfang vor
* Die Verpflichtung trifft den Halter des Kfz  

Wie lange ein Fahrtebuch zu führen ist, liegt im Ermessen der Verwaltungsbehörde. Die Anordnung zur Führung kann sich auf mehrere Fahrzeuge oder künftig zugelassene Fahrzeuge beziehen. Ein Verstoss gegen die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Gegen die Anordnung können Sie sich mit einer Anfechtungsklage zur Wehr setzen.

 

Ihre

Alexandra Braun

Rechtsanwältin/Strafverteidigerin

Beim Schlump 58

20144 Hamburg

Telefon: 040 - 35709790

Mail: kanzlei@alexandra-braun.de