Keine Mitwirkungspflicht zur Selbstbelastung im Strafrecht!
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Keine Mitwirkungspflicht zur Selbstbelastung im Strafrecht!
Verkehrsunfallflucht: Verfahrenseinstellung nach Anklageerhebung noch möglich
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Häufig sind Kraftfahrer von den weit reichenden Folgen des Tatvorwurfs der Verkehrsunfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch überrascht. Neben einer Geldstrafe ist, wenn an der beschädigten fremden Sache ein bedeutender Schaden entstanden war, regelmäßig eine Fahrerlaubnisentziehung mit einer 6 bis 12 Monate dauernden Führerscheinsperre zu erwarten. Im Bundeszentralregister (Strafregister) in Bonn wird die Verurteilung für 5 Jahre registriert.
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