Keine Mitwirkungspflicht zur Selbstbelastung im Strafrecht!
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Keine Mitwirkungspflicht zur Selbstbelastung im Strafrecht!
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken
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Ohne Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung, Erwerb und Besitz von allen Pflanzenteilen des Cannabis gemäß §§29 ff. BtMG strafbar.
Verkehrsunfallflucht: Verfahrenseinstellung nach Anklageerhebung noch möglich
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Häufig sind Kraftfahrer von den weit reichenden Folgen des Tatvorwurfs der Verkehrsunfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch überrascht. Neben einer Geldstrafe ist, wenn an der beschädigten fremden Sache ein bedeutender Schaden entstanden war, regelmäßig eine Fahrerlaubnisentziehung mit einer 6 bis 12 Monate dauernden Führerscheinsperre zu erwarten. Im Bundeszentralregister (Strafregister) in Bonn wird die Verurteilung für 5 Jahre registriert.