Verkehrsunfallflucht: Verfahrenseinstellung nach Anklageerhebung noch möglich

Medizinstrafrecht
22.01.20062822 Mal gelesen

Häufig sind Kraftfahrer von den weit reichenden Folgen des Tatvorwurfs der Verkehrsunfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch überrascht. Neben einer Geldstrafe ist, wenn an der beschädigten fremden Sache ein bedeutender Schaden entstanden war, regelmäßig eine Fahrerlaubnisentziehung mit einer 6 bis 12 Monate dauernden Führerscheinsperre zu erwarten. Im Bundeszentralregister (Strafregister) in Bonn wird die Verurteilung für 5 Jahre registriert. Im Flensburger Verkehrszentralregister werden 7 Punkte für mindestens 5 Jahre eingetragen.

Dieser Makel der (kriminellen) Vorstrafe droht den Verkehrsteilnehmer nun zu treffen, weil er beim Unfall mit Sachschaden als Beteiligter keine angemessen lange Zeitspanne gewartet hat, um Feststellungen des Geschädigten bzw. sonstigen Berechtigten zu ermöglichen. Viele wissen gar nicht, dass sie sich strafbar gemacht haben können, ohwohl der unfallbedingte Fremd-Sachschaden nur wenig mehr als 25 Euro betragen hat, sie sich nur eine kurze Strecke vom Unfallort entfernt und den Unfall nicht einmal verschuldet haben.

Doch auch wenn die Ladung zur Hauptverhandlung oder der Strafbefehl (zweiwöchige Einspruchsfrist beachten !) schon zugestellt wurde kann durch das schnelle Einschalten eines Verteidigers die Verhängung dieser Strafe oft noch abgewendet werden. Dieser wird nach Akteneinsicht häufig noch Ansatzpunkte finden, die es ihm ermöglichen, auf eine Verfahrenseinstellung, d.h. eine Beendigung des Verfahrens ohne eine Verurteilung wegen Verkehrsunfallflucht, hinzuwirken. Das Strafprozessrecht gewährt der Justiz die Möglichkeit zur Verfahrenseinstellung, auch wenn bereits Anklage erhoben oder Strafbefehl erlassen wurde.

Für ältere Kraftfahrer, die beschuldigt werden, eine Verkehrsunfallflucht begangen zu haben, kann es besonders wichtig sein, eine Einstellung des Verfahrens zu errreichen. Im Falle eines rechtskräftigen Strafbefehls oder einer Verurteilung wird nämlich diese Entscheidung des Gerichts an das Verkehrszentralregister zum Eintrag übermittelt. Dann besteht die Gefahr, dass die örtliche Fahrerlaubnisbehörde von der Bestrafung des älteren Kraftfahrers erfährt und dies zum Anlass nimmt, von diesem ein MPU-Gutachten zum Nachweis der Kraftfahrt-Eignung zu verlangen.