Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht

Das für Jugendliche (14- bis 17-Jährige) und z. T. auch für Heranwachsende (18- bis 20-Jährige) geltende Straf- und Strafprozessrecht weicht in wesentlichen Grundsätzen vom allgemeinen Strafrecht ab. Es definiert zwar keine eigenen Jugendstraftatbestände, regelt die Strafzumessung aber unterschiedlich. Denn grundsätzlich wird , wie auch generell in Gesetzes, davon ausgegangen, dass ein Kind /Jugendlicher noch nicht genug Einsicht hat, um sein Verhalten korrekt zu bewerten und abzuwägen.

Fachartikel zum Thema: Jugendstrafrecht