Fahrerflucht - Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis vermeidbar?

05.03.2021 67 Mal gelesen
Sie haben Post vom Gericht bekommen? Der Vorwurf lautet Fahrerflucht/unerlaubtes Entfernen vom Unfallort? Gegen Sie wurde ein Fahrverbot verhängt?
 
 
Strafrecht: Vorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung.
 
Kanzlei MPH Legal Services erneut erfolgreich!
 
Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. erwirkt vor dem Amtsgericht eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 a StPO für den beschuldigten Mandanten.
 
Die Eintstellung des Verfahrens gegen Geldauflage - mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Beschuldigten - ist ein durchaus häufig erfolgreiches prozesstaktisches Mittel von erfahrenen Rechtsanwälten, um den Beschuldigten vor monatelangen Fahrverboten respektive der Entziehung der Fahrerlaubnis ("MPU") zu schützen. Dies vor allem und häufig bei Ersttätern und bei unklarer Sach- und Beweislage.
 
Damit ist auch die per Strafbefehl verhängte Fahrerlaubnisentziehung und die Sperrfrist von 8 Monaten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vom Tisch und erledigt!
 
Die Kanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, vertritt Ihre Interessen als Beschuldigter eines Strafverfahrens bundesweit. Wir vertreten eine proaktive Strategie, um finale Entscheidungen von Gericht und Staatsanwaltschaft schnellstmöglich entgegenzuwirken. Schon früh im Ermittlungsverfahren, wird, wenn angezeigt, Kontakt mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht aufgenommen, um Erledigungsmöglichkeiten auszuloten und eine schnellstmögliche Erledigung der Angelegenheit zu erreiche. Durch eine frühzeitige Akteneinsicht können häufig bereits Ermittlungsfehler aufgedeckt werden und die Erledigungsbereitschaft seitens der Staatsanwaltschaft und des Gerichts proaktiv angeregt werden. Dies zum Wohle von Ihnen!