Strafrecht

Strafrecht

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und stellt grade im Hinblick auf die Freiheitsstrafe die schwerwiegendste Maßnahme des Staates gegenüber dem Bürger dar. Im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches werden u.a. Regelungen zur Täterschaft und Teilnahme, sowie Versuch und Rücktritt getroffen, während das besondere Strafrecht die einzelnen Tatbestände regelt. Auch im Grundgesetz namentlich Art. 103 GG finden sich die elementare Grundsätze des Strafrechts.

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