Corona-Testzentren: Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrug

Corona Testzentren Betrug bei Abrechnungen
11.06.202276 Mal gelesen
Beschuldigungen von Abrechnungsbetrug im Testzentrum können Sie abwehren! Selbst wenn eine Vorladung oder Durchsuchung angeordnet wurde, können wir helfen.

Wie Sie sich beim Betrugsvorwurf beim Abrechnungen von Covid-Testzentren verhalten sollten:

Corona, Corona, Corona. Tagtäglich präsent in den Medien. Seit ca. einem Jahr sind Betrugsvorwürfe im Zusammenhang mit den Testzentren aufgekommen. Beschuldigt werden die Inhaber dieser Testzentren, denn Sie sollen gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) mehr Tests abgerechnet haben, als sie tatsächlich durchgeführt haben.

Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte im Dezember 2021 an, dass die Kontrollen in den Bundesländern durch die Kommunen, bzw. die Gesundheitsämter und Finanzämter verschärft werden. Die KV sollten die Abrechnungen der Testzentren nach Plausibilität prüfen, um Ungereimtheiten früher zu erkennen. Bis Ende 2024 müssen die Testzentren alle Daten aufheben, § 7 Abs. 5 TestV.

Hier ein Link zur KV Niedersachsen, die erklärt, wie Abrechnungen von Coronatests zu erstellen sind https://www.kvn.de/Mitglieder/Information zum Coronavirus/Testen/Testen von symptomatischen Patienten (inkl_ Abrechnung)-p-12287.html 

Wir erklären Ihnen, was Sie beim Tatvorwurf Abrechnungsbetrug tun können, um aus der Haftung zu kommen.

 

Voraussetzungen des Abrechnungsbetrugs

Der Abrechnungsbetrug ist ein Unterfall des ,,normalen" Betrugs nach § 263 StGB und kein eigenständiges Delikt im StGB.

 

Der Betrug hat 4 objektive und 2 subjektive Tatbestandsmerkmale, den ein tauglicher Täter erfüllen muss, um bestraft zu werden. Eine Person muss über Tatsachen getäuscht werden, woraufhin bei der getäuschten Person ein Irrtum hervorgerufen wird, aufgrund dessen sie über ihr Vermögen verfügt und die Person (oder eine dritte Person - dann Dreiecksbetrug) einen Vermögensschaden erleidet. 

Der Täuschende muss das auch vorsätzlich tun und eine Bereicherungsabsicht haben, also die Absicht, sich selbst oder einen Dritten durch die Tat zu bereichern.

 

Stimmt also z.B. die Zahl der gegenüber der KV abgerechneten Corona-Tests nicht mit der Zahl der tatsächlich durchgeführten Tests überein, wird eine unwahre Tatsache behauptet, die bei der KV den Irrtum erregt, dass diese Tests wirklich durchgeführt wurden und die Abrechnung rechtens ist. Die KV verfügt nun über ihr Vermögen, indem sie auf Grundlage der angegebenen Daten - also der Anzahl der durchgeführten Tests - die Kosten erstattet. Der Bund erleidet einen Vermögensschaden, weil nach der Testverordnung der KV die Beträge, die an die Corona Testzentren ausgezahlt werden, durch den Bund erstattet werden. Der Bund zahlt also für Corona-Tests, die nie durchgeführt wurden. Weiß der Betreiber der Testzentren das auch und wollte er sich oder einen Dritten dadurch bereichern, so wurde der Betrug verwirklicht.

 

Dies ist nur ein (stark vereinfachtes) Beispiel! Der Abrechnungsbetrug kann natürlich auch auf andere Weise begangen werden und ist im Einzelnen viel komplexer; der Einzelfall ist wie immer entscheidend!

 

Beschuldigte/r wegen Betrugs? Hier ein paar Tipps:

Taugliche Beschuldigte werden in einem Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs regelmäßig die Inhaber der Testzentren sein oder die Gesellschafter, falls eine juristische Person (z.B. eine GmbH) das Testzentrum betreibt. Sie können noch so strukturiert und ordnungsgemäß Buch führen, die Ermittler werden wahrscheinlich trotzdem den Verdacht haben, dass die Zahlen in den Büchern manipuliert wurden. Versuchen Sie sich nicht zu rechtfertigen.

Zu Beginn des Ermittlungsverfahrens wollen die Ermittler ihren Verdacht, dass Sie schuldig sind, durch Ihre Aussagen bestätigen. Es kann und wird also alles - egal wie plausibel es klingen mag - gegen Sie verwendet werden. Bei einer Durchsuchung Ihrer Geschäftsräume oder Ihrer Wohnung sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Sie können die Ermittler bitten, mit der Durchsuchung zu warten, bis Ihr Anwalt da ist.

 

Ist die Staatsanwaltschaft oder die Polizei dabei, Dokumente zu beschlagnahmen, die Sie eventuell für Ihre Steuererklärung oder Ähnliches brauchen, dann fragen Sie, ob Sie Kopien machen können. 

 

Im Folgenden wird Ihr Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen, um den genauen Tatvorwurf herauszufinden und die ggf. vorliegenden Beweise zu überprüfen. Im nächsten Schritt kann dann die Verteidigungsstrategie aufgebaut werden und mit den richtigen Ansätzen schon im Ermittlungsverfahren die Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

 

Vorladungen und Untersuchungshaft

Vorladungen bekommen Sie im Ermittlungsverfahren idR per Post zugeschickt. Der Brief enthält nur sehr wenig Informationen, wie zum Beispiel eine Überschrift, an der Sie vielleicht den Tatvorwurf erahnen können oder einen Tatzeitraum, der aber nicht korrekt sein muss. Der Brief, der regelmäßig von der Polizei kommt, enthält die Bitte, sich an einem gewissen Datum zu einer bestimmten Uhrzeit bei einer Dienststelle der Polizei zur Vernehmung zu melden.

 

Damit jetzt die ersten Fehler vermieden werden können, bitte diese Punkte beachten

 
  1. Rufen Sie nicht bei Polizei an und fragen Sie, was der Brief zu bedeuten hat oder Ähnliches. Bleiben Sie ruhig und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt. es passiert erstmal gar nichts.
 
  1. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Sagen Sie weder zu persönlichen Verhältnissen noch zur Sache selbst aus.
 
  1. Beantragen Sie über Ihren Rechtsanwalt Akteneinsicht, um Informationen zu sammeln, welche Zeugen geladen sind, was es ggf. für andere Beweise gibt und was genau Ihnen vorgeworfen wird. Damit Sie nicht zur Vernehmung erscheinen müssen, können Sie mit Ihrem Rechtsanwalt eine schriftliche Stellungnahme vorbereiten.
 

Bei einer Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht müssen Sie allerdings erscheinen. Bitten Sie auch da Ihren Rechtsanwalt um vorbereitende Hilfe!

 

Unter Umständen kann auch eine Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten verhängt werden. Dazu muss aber ein dringender Tatverdacht bestehen und es muss ein Haftgrund vorliegen, §§ 112, 112a StPO.

 

Haftgründe sind:

  1. Flucht
  2. Fluchtgefahr
  3. Verdunkelungsgefahr
  4. Wiederholungsgefahr
 

Die Untersuchungshaft darf nur angeordnet werden, wenn sie zum Tatvorwurf und der zu erwartenden Strafe nicht außer Verhältnis steht, § 112 Abs. 1 S. 2 StPO. Lassen Sie sich auch hier von einem Rechtsanwalt beraten!

 

Haben Sie Fragen?

 

Falls Sie des Abrechnungsbetruges beschuldigt werden oder bei Ihnen eine Durchsuchung angeordnet wurde, rufen Sie uns in unserer Kanzlei unter der 04202 638370 an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen!

 

Quellen

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/corona-schnelltest-zentren-109.html 

https://www.gesetze-im-internet.de/coronatestv_2021-10/BJNR626400021.html 

https://rechtsanwaltkaufmann.de/wirtschaftsstrafrecht/abrechnungsbetrug-im-testzentrum