Delikt
Als Delikt wird ein rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten bezeichnet, dass grundsätzlich
im Zivilrecht zu einem Schadensersatzanspruch einer dritten Person
und
im Strafrecht zu einer Strafverfolgung
führt. Im Zivilrecht wird das Delikt auch als unerlaubte Handlung bezeichnet. Rechtsgrundlagen sind die §§ 823 ff. BGB
Ein Schadensersatzanspruch kann beruhen auf:
einem Vertrag bzw. einem vorvertragliches Verhältnis
einem Delikt
einer besonderen Vertrauensbeziehung
Verhalten während einer Vertragsanbahnung
Eine Person ist nur bei Vorliegen der Deliktsfähigkeit für den von ihr verursachten Schaden verantwortlich.
Bei deliktischen Schadensersatzansprüchen wird zwischen einer Verschuldenshaftung und einer Gefährdungshaftung unterschieden.