Vorsicht bei den Soforthilfeprogrammen zu Corona

Bei Mogeleien beim Ausfüllen der Formulare für die Corona-Hilfen drohen Strafverfahren wegen Betruges.
08.05.202036 Mal gelesen
Die von den Behörden gezeigte unbürokratische und schnelle Hilfe könnte sich, wenn dies ausgenutzt wird, bald durch ein Strafverfahren wegen Betruges rächen.

Die Rettung naht! Schnelle und unbürokratische Hilfe versprechen die Corona -Förderprogramme von Bund und Ländern für Unternehmen, insbesondere die BAFA-Förderung. Und tatsächlich geht das recht schnell und unbürokratisch, eine schnelle Unterschrift auf dem Antrag, den der Steuerberater als guter Dienstleister schon mal vorbereitet hat, und das Geld fließt. So weit, so gut.

Aber natürlich werden irgendwann später all diese Anträge viel genauer durch die Behörden geprüft und dann auch mit der erforderlichen Gründlichkeit. Wer aber nun auf den Formularen doch Angaben gemacht hat, die zwar zweckdienlich sein mögen, aber nicht ganz genau der Wirklichkeit entsprechen, kommt dann in Teufels Küche und sieht sich einem Ermittlungsverfahren wegen Betruges ausgesetzt. Es steht sogar zu befürchten, dass es hier zu Massenverfahren durch die Staatsanwaltschaften kommt.

Ein Ausnutzen der unbürokratischen Hilfe rächt sich sodann mit äußerst bürokratischen Strafverfahren, verbunden auch mit möglichen Imageschäden. Kein Unternehmen möchte hier schließlich als "Corona-Betrüger" am öffentlichen Pranger stehen und in den Medien genannt werden. Was also tun? Vorsicht beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare walten lassen und ehrlich sein. Und wer da doch etwas zu großzügig beim Ausfüllen war, tut gut daran, überprüfen zu lassen, ob nicht durch eine Art Selbstanzeige ein Strafverfahren noch verhindert oder doch zumindest kleingehalten werden kann.

Ihr Thomas Otten

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht